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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 2 AS 913/20   

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https://dejure.org/2021,44480
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 2 AS 913/20 (https://dejure.org/2021,44480)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.04.2021 - L 2 AS 913/20 (https://dejure.org/2021,44480)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. April 2021 - L 2 AS 913/20 (https://dejure.org/2021,44480)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an eine hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung - hier verneint für einen Rechtsstreit über die Aufhebung von Leistungen nach dem SGB II nach einem Verstoß gegen § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B

    Beendigung eines Rechtsstreites durch Berufungsrücknahmefiktion

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 2 AS 913/20
    Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses können sich etwa aus dem fallbezogenen Verhalten des Klägers oder der Verletzung prozessualer Mitwirkungspflichten ergeben (BSG, Beschluss vom 08.12.2020, B 4 AS 280/20 B, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die fehlende Vorlage einer Klagebegründung kann insbesondere dann Anlass für eine Betreibensaufforderung sein, wenn diese trotz Fristsetzung nicht vorgelegt wird (vgl. Nachweise bei BSG, Beschluss vom 08.12.2020, aaO, Rn. 13).

    Die personellen Ressourcen der Justiz müssen so eingesetzt werden, dass möglichst viele Verfahren einerseits zeitsparend, andererseits in einem rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Rahmen behandelt und entschieden werden (so BSG, Beschluss vom 08.12.2020, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.).

  • BSG, 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Untätigkeit des Klägers -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 2 AS 913/20
    Zum Zeitpunkt der Betreibensaufforderung müssen bestimmte, sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 04.04.2017, B 4 AS 2/16 R, juris Rn. 27).
  • BVerfG, 07.08.1984 - 2 BvR 187/84

    Asylverfahren - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 2 AS 913/20
    Es stellt keine unzumutbare, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigende Erschwerung des Rechtsschutzes dar, wenn einem Kläger angesonnen wird, die Gründe für die Einlegung seiner Klage darzutun, und das Verfahren als erledigt angesehen wird, wenn er innerhalb einer Frist von drei Monaten diesem Ansinnen nicht nachgekommen ist und auch nicht dargetan hat, warum er untätig geblieben ist (so für das Berufungsverfahren BSG a.a.O., unter Verweis auf BVerfG [Dreierausschuss] vom 07.08.1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33 [34]).
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